Verrichtung leichter Arbeiten für einige Stunden pro Tag anstellen. Angestellte unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten oder Nachtarbeit verrichten. 3.3 DISKRIMINIERUNG Jede durch Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Einstellung, Kaste, nationale oder soziale Herkunft, Armut, Geburt, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Gesundheitszustand, Familienverantwortung, Alter oder Behinderung bedingte Diskriminierung ist unzulässig. Einstellung, Bezahlung, Zusatzleistungen, Schulungen, Beförderung, Entlassungen und Pensionierung sollten stets auf objektiven Kriterien und gleichberechtigter Behandlung basieren. 3.4. ZWANGSARBEIT Es ist unzulässig, sich an Zwangsarbeit zu beteiligen oder daraus Nutzen zu ziehen. Alle Angestellten müssen sich während ihres Anstellungsverhältnisses frei bewegen können. Der Lieferantdarf keine persönlichen Unterlagen, Löhne oder Gehälter und andere wichtige persönliche Dokumentevon seinen Arbeitnehmern einbehalten, um diese dadurch von der Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses abzuhalten. 3,5. VEREINIGUNGSFREIHEIT UND DAS RECHT AUF KOLLEKTIVVERHANDLUNGEN Der Lieferant muss das Recht seiner Angestellten, sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften und/oder Betriebsräten beizutreten oder nicht und sich, gemäß nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, an Kollektivverhandlungen zu beteiligen, respektieren. Soweit das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt ist, soll der Lieferant es seinen Arbeitern ermöglichen, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen. 3,6. ARBEITSZEITEN UND LÖHNE Der Lieferantmuss die anwendbaren, durch nationale Gesetze oder zutreffende Tarifverträge bestimmten Arbeitszeitgesetze einhalten. Alle Angestellten müssen eine angemessene und faire Entschädigung enthalten, die den nationalen Gesetzen und Vorschriften entspricht, einschließlich Überstunden und aller gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzleistungen. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten sicherstellen, dass Überstunden freiwillig geleistet werden, dass dies den Angestellten entsprechend vermittelt wird und dass die Angestellten angemessen und in Übereinstimmung mit örtlichen und internationalen Vorschriften und Tarifverträgen entlohnt werden. 3.7 RESPEKTVOLLER UMGANG Der Lieferant muss Arbeiter am Arbeitsplatz vor Belästigungen aller Art schützen. Dies bedeutet, dass Körperstrafen, Gewaltandrohung , sexuelle Belästigung und andere Arten psychischer oder physischer Nötigung und Missbrauch weder praktiziert noch geduldet werden dürfen. 4. EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN Færch Plast behält sich das Recht vor, Lieferanten zu überwachen und zu überprüfen, um die Einhaltung dieses „Verhaltenskodex für Lieferanten“ sicherzustellen. Dieser „Verhaltenskodex für Lieferanten” tritt im September 2014 in Kraft. Version 1, 8. September 2014 Færch Plast A/S Rasmus Færchs Vej 1 7500 Holstebro Dänemark Tel. +45 99 10 10 10 Fax +45 99 10 10 99 dk@faerchplast.com faerchplast.com
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