Verhaltenskodex für Lieferanten Dieser „Verhaltenskodex für Lieferanten“ richtet sich an die Lieferanten von Færch Plast. Er legt die Erwartungen dar, die wir an unsere Lieferanten haben, sowie die Verhaltensweisen, die wir in unserer gesamten Lieferkette durchsetzen möchten. Wir empfehlen unseren Lieferanten, dass sie die Prinzipien dieses Verhaltenskodex auch mit ihren eigenen Geschäftspartnern umsetzen, die Materialien für Færch Plast liefern. Die Anerkennung und Einhaltung dieses „Verhaltenskodex für Lieferanten” ist ein wesentlicher Bestandteil des „Produktliefervertrags“ zwischen Færch Plast und dem Lieferanten. 1. RECHTSKONFORMITÄT UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG Der Lieferant muss sich an alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und geltenden Industriestandards halten und sich in seiner Geschäftstätigkeit stets fair und ethisch korrekt verhalten. Die Beteiligung an Korruption, Erpressung oder Bestechung jeder Art ist unzulässig. Dementsprechend darf der Lieferant öffentlichen Amtsträgern in irgendeinem Land oder Geschäftspartnern keine Vermögensgegenstände anbieten, versprechen oder gewähren, mit dem Ziel einen unbilligen Geschäftsvorteil zu erlangen. Der Lieferant muss es vermeiden, Käufern oder anderen Mitarbeitern von Færch Plast teure Geschenke oder unverhältnismäßige Unterhaltung anbieten, um so Einfluss auf Geschäftsentscheidungen zu gewinnen. 2. UMWELT Der Lieferant muss sicherstellen, dass alle anwendbaren örtlichen und nationalen Umweltgesetze und -vorschriften sowie Umweltauflagen und Genehmigungen eingehalten werden. Des Weiteren wird vom Lieferanten erwartet, dass er Umweltbelange in seine Aktivitäten einbezieht und sich um eine laufende Verbesserung in der schonenden Ressourcennutzung bemüht. Dazu gehört unter anderem eine minimale Nutzung von Rohmaterialien, Energie, Wasser und Chemikalien, die Vermeidung von Abfall, ein umweltverantwortlicher Umgang mit Abfällen und eine möglichst hohe Recyclingrate. 3. ARBEITS- UND ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN 3.1. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT Der Lieferant muss für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung sorgen,die allen örtlichen Gesetzen und Vorschriften entspricht. Angemessene Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien und verfahren müssen bestehen und befolgt werden, und Arbeiter sollen regelmäßig an dokumentierten Schulungen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit teilnehmen. Wir bitten unsere Lieferanten dringend, ihre Arbeitsbedingungen laufend zu verbessern und alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Angestellte vor arbeitsbedingten Gefahren und Risiken zu schützen. Der Lieferant muss für seine Mitarbeiter die notwendige Schutzausrüstung für eine sichere Ausübung ihrer Tätigkeit bereitstellen. Zudem muss der Lieferant eine angemessene, saubere und gesunde Infrastruktur, einschließlich ein für die Anzahl der Mitarbeiter angemessener Zugang zu Toiletten und Trinkwasser, bieten. 3.2. KINDERARBEIT Der Lieferant darf sich nicht an Kinderarbeit beteiligen. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung liegt bei 15 Jahren (bzw. je nach nationalem Gesetz bei 14 Jahren). Soweit von nationalen Gesetzen zugelassen, dürfen Lieferanten Kinder zwischen 12 und 15 Jahren für die Færch Plast A/S Rasmus Færchs Vej 1 7500 Holstebro Dänemark Tel. +45 99 10 10 10 Fax +45 99 10 10 99 dk@faerchplast.com faerchplast.com
Download PDF fil